Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende – mit dieser Redensart könnte man den Fall einer 27-jährigen aus Mühlacker zusammenfassen, die nun nach einer Berufungsverhandlung vor der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden ist.
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