Mühlacker. Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Mühlacker über 200 Gebäude und Wohnungen ermittelt, bei denen der zulässige Lärmgrenzwert überschritten wird und die vor 1974 erbaut wurden.
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