Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist Pflicht – so sieht es das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes seit Anfang des Jahres vor. Der Enzkreis erfüllt diese Vorgabe mit seiner Abfallwirtschaftssatzung bereits seit Jahren: „Die Haushalte haben bei uns die Wahl, ob sie ihre Bioabfälle im Garten kompostieren oder eine Biotonne alleine oder gemeinsam mit Nachbarn nutzen“, erklärt Ewald Buck, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft.
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