Maulbronn. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro wegen unerlaubten Besitzes von Marihuana ist ein 24-Jähriger am Dienstagmorgen verurteilt worden. Ursprünglich bezog sich die Verhandlung am Amtsgericht Maulbronn auf vorsätzlichen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln, das konnte dem Beschuldigten jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden. Zu der Anklage kam es aufgrund einer Personenkontrolle im Dezember, bei der Polizeibeamte aus Mühlacker insgesamt 15,29 Gramm Cannabis und 670 Euro in kleinen Scheinen sicherten.
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